Wir möchten darauf hinweisen, dass wir – wie bisher auch – keine Antigen-Schelltests auf Covid-19, insbesondere keine so genannten Bürgertests, durchführen. PCR-Tests werden bei medizinischer Notwendigkeit in Einzelfallentscheidung durch die Ärztin/den Arzt durchgeführt.

Wir können keine Atteste ausstellen, die Patienten von der Zuzahlungspflicht bei Bürgertests befreien würden.